Das Fischenze der Korporation Weggis umfasst etwa 12 Laufkilometer Ufergewässer mit unterschiedlichen Distanzen, bis 460 m vom Ufer zum offenen See. Seit 1999 ist der Fischereiverein Weggis alleiniger Pächter dieser Fischenze. Das bedeutet, dass kein Berufsfischer Netze setzen darf. So steht dem Angler ein praktisch netzfreies Gebiet zur Verfügung.Es besteht das Freiangelrecht. Sie dürfen mit einer Angelrute, einer Pose und einem einfachen widerhakenlosen Haken, mit natürlichem Köder (z.B. Wurm, Made, Brot, Mais), von den öffentlich zugänglichen Uferabschnitten gebührenfrei fischen. Alle übrigen Angelarten sind patent- und gebührenpflichtig.
Erhältlich sind diese Patente in der Tourist Information Weggis oder online auf der Website des Fischereivereins.
Wer ein Patent mit einer Gültigkeit von über einem Monat erwirbt, benötigt einen Sachkunde-Nachweis-Fischerei (Schweizerisches Sportfischerbrevet, SaNa-Ausweis, Angelschein).
Auch Vitznau hat den Fischern einiges zu bieten: zwar befindet sich viel Ufergebiet in Privatbesitz, doch dank dem Brougier Park, dem Bootshafen und speziell das Gebiet um den Kurpark sind ideale Plätze für die Uferfischer. Wer mit einem Boot unterwegs ist, kann in Vitznau eine herrliche Strecke befischen.
Freiangelrecht
Angellizenzen
Es sind Patente für unterschiedliche Zeitperioden für die Fischenze Weggis oder Vitznau erhältlich. Zudem kann ein Gemeinschaftspatent für die Gebiete Greppen-Weggis-Vitznau erworben werden.Erhältlich sind diese Patente in der Tourist Information Weggis oder online auf der Website des Fischereivereins.
Wer ein Patent mit einer Gültigkeit von über einem Monat erwirbt, benötigt einen Sachkunde-Nachweis-Fischerei (Schweizerisches Sportfischerbrevet, SaNa-Ausweis, Angelschein).